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ArbG Ludwigshafen, 21.08.2012 - 2 Ca 411/12 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 21.08.2012 - 2 Ca 411/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12
Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Erfordernis einer berufsbildgemäßen …
Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat die Klage mit Urteil vom 21 August 2012 - 2 Ca 411/12 - (auf dessen Tatbestand in Bl. 64 ff. d.A. wegen des weiteren Sach- und Streitstands erster Instanz Bezug genommen wird) abgewiesen und hierzu im Wesentlichen ausgeführt, dass die Voraussetzungen einer Zeugnisberichtigung hinsichtlich einzeln erbrachter Tätigkeiten vom Arbeitnehmer darzutun und zu beweisen seien, was indes vorliegend nicht geschehen sei, weil weder mit einer Bezugnahme auf einen einstellungsgemäßen Arbeitsinhalt - hier als "Polier" - noch mit pauschalen Behauptungen über vermeintlich typische Tätigkeitsbereiche bezeichnet werden könnten, wobei nichts dafür ersichtlich sei, warum dem Kläger vorliegend weitere Konkretisierungen für unmöglich hätte halten müssen (vgl. Bl. 68 ff. d.A.).des Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 21 August 2012 - 2 Ca 411/12 - abzuändern und.